Rückvergütung

Rückvergütung

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Rụ̈ck|ver|gü|tung, die:
1. (Wirtsch.)
a) das Auszahlen eines Teils einer bereits gezahlten Summe als Rabatt od. Gewinnbeteiligung:
eine R. vornehmen;
b) als Rückvergütung (1 a) gezahlter Betrag:
die R. überweisen.
2. (Versicherungsw.) Beitragsrückerstattung.

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Rückvergütung,
 
1) Handel: Konsumgenossenschaften.
 
 2) Versicherungswesen: die Beitragsrückerstattung, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums kein Versicherungsfall eingetreten ist.

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Rụ̈ck|ver|gü|tung, die: 1. (Wirtsch.) a) das Auszahlen eines Teils einer bereits gezahlten Summe als Rabatt od. Gewinnbeteiligung: eine R. vornehmen; b) der als ↑Rückvergütung (1 a) gezahlte Betrag: die R. überweisen. 2. (Versicherungsw.) Beitragsrückerstattung.

Universal-Lexikon. 2012.

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